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Neuerlass der Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Umlage des Aufwands für die Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ab 01.01.2022
Informationen
Beratungen
Betreff
Neuerlass der Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Umlage des Aufwands für die Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW für das Jahr 2022
Vorlage
FB 3/459/2021
Art
Beschlussvorlage
3 Dokumente
VO
Sitzungsvorlage
Entwurf - Satzung der Stadt Lüdinghausen über die Umlage des Aufwands für die Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW
GBH 2022 - Sitzung